Prüfen
Wir schauen uns deine bestehende Website oder deinen Shop an und zeigen, wo Barrieren stecken.
- Kontraste, Schriftgrößen, Zoom
- Bedienung nur mit Tastatur
- Test mit Screenreader
- Formulare und Bestellstrecke
Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz. Es betrifft vor allem Onlineshops, Buchungs- und Bestellstrecken für Privatkunden – reine Info-Websites und Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind laut Sozialministerium und WKO ausgenommen. Wir zeigen dir, ob du betroffen bist, und setzen deine Website nach WCAG 2.1 AA barrierearm um.
Drei Fragen, eine erste Einschätzung. Der Check stützt sich auf die Infos von Sozialministerium und WKO – er ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Neue Website oder bestehender Shop – wir prüfen, planen und setzen um. Ziel ist WCAG 2.1 Stufe AA, auf die die europäische Norm EN 301 549 verweist.
Onlineshop erstellen lassenWir schauen uns deine bestehende Website oder deinen Shop an und zeigen, wo Barrieren stecken.
Neue Website von Grund auf barrierearm – oder gezielte Korrekturen an deiner bestehenden Seite.
Was du nach außen zeigen musst, bereiten wir verständlich auf.
Eine Konformität im rechtlichen Sinn können wir nicht bescheinigen. Wir setzen die technischen Anforderungen nach bestem Wissen um und sagen dir offen, wo Grenzen liegen – etwa bei eingebundenen Fremd-Tools.
Manche müssen, viele sollten. Barrierearme Websites sind leichter zu bedienen – für ältere Menschen, am Handy in der Sonne oder mit nur einer freien Hand.
Wer an Privatkunden verkauft und kein Kleinstunternehmen ist, fällt in der Regel unter das BaFG.
meist PflichtOnline-Terminbuchung mit Vertragsabschluss, Mitgliedschaften, Abos, Tickets für Verbraucher.
oft PflichtBei Dienstleistungen ausgenommen – barrierearm zu bauen ist trotzdem ein Plus und später kein Umbau.
freiwilligKeine Pflicht nach BaFG, aber gut lesbare Seiten erreichen schlicht mehr Menschen.
empfohlenWir starten mit einer ehrlichen Einschätzung und entscheiden gemeinsam, ob Anpassen oder Neubau sinnvoller ist.
Wir klären, ob und wie das BaFG dich betrifft und was deine Website heute kann.
Stichproben an den wichtigsten Seiten und Abläufen – mit Tastatur, Screenreader und Kontrastmessung.
Du bekommst eine verständliche Liste: was sich anpassen lässt und wann ein Relaunch sinnvoller ist.
Wir setzen um, testen erneut und erstellen die Barrierefreiheitserklärung.
Neue Inhalte brauchen Alternativtexte und Struktur – wir schulen dich ein oder übernehmen die Pflege.
Alle Angaben zum Barrierefreiheitsgesetz haben wir im Oktober 2026 bei diesen Stellen nachgelesen. Gesetze und Auslegungen können sich ändern – im Zweifel gilt immer der aktuelle Gesetzestext.
Schick uns deine Website-Adresse – wir sagen dir ehrlich, wo Barrieren stecken und wie aufwendig die Umsetzung wird.
Oder ruf an: +43 676 3330302