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Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Barrierefreie Website nach BaFG & WCAG.

Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz. Es betrifft vor allem Onlineshops, Buchungs- und Bestellstrecken für Privatkunden – reine Info-Websites und Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind laut Sozialministerium und WKO ausgenommen. Wir zeigen dir, ob du betroffen bist, und setzen deine Website nach WCAG 2.1 AA barrierearm um.

  • BaFG-Check
  • WCAG 2.1 AA
  • Kontrast & Tastatur
  • Barrierefreiheitserklärung
Schnell-Check

Betrifft mich das Barrierefreiheitsgesetz?

Drei Fragen, eine erste Einschätzung. Der Check stützt sich auf die Infos von Sozialministerium und WKO – er ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

Können Privatkunden auf deiner Website etwas abschließen – kaufen, buchen, bestellen oder ein Abo abschließen?
WCAG in der Praxis

Was heißt barrierefrei ganz konkret?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) beschreiben, wie Inhalte für alle nutzbar werden – auch mit Sehschwäche, ohne Maus oder mit Screenreader. Hier typische Barrieren und wie wir sie lösen.

  • Kontrast

    Typische Barriere:

    Hellgraue Schrift auf weißem Grund – bei Sonne am Handy kaum lesbar.

    So lösen wir das:

    Farbkombinationen mit ausreichendem Kontrast (WCAG AA: mindestens 4,5:1 für Fließtext).

  • Tastatur

    Typische Barriere:

    Menü, Warenkorb oder Formular lassen sich nur mit der Maus bedienen.

    So lösen wir das:

    Alles per Tastatur erreichbar, mit gut sichtbarem Fokus und logischer Reihenfolge.

  • Bilder

    Typische Barriere:

    Produktfotos und Grafiken ohne Beschreibung – der Screenreader sagt nur „Bild“.

    So lösen wir das:

    Aussagekräftige Alternativtexte; rein dekorative Bilder werden ausgeblendet.

  • Struktur

    Typische Barriere:

    Überschriften nur optisch groß, Listen als Textbrei, Links heißen „hier“.

    So lösen wir das:

    Saubere Überschriften-Hierarchie, echte Listen und Linktexte, die sagen, wohin sie führen.

  • Formulare

    Typische Barriere:

    Felder ohne Beschriftung, Fehler nur rot markiert.

    So lösen wir das:

    Jedes Feld mit Label, Fehlermeldungen in Worten und mit Hinweis, wie es richtig geht.

  • Zoom & Mobil

    Typische Barriere:

    Beim Vergrößern verrutscht das Layout oder Text wird abgeschnitten.

    So lösen wir das:

    Layouts, die Zoom bis 200 % und schmale Bildschirme vertragen.

Leistungsumfang

Was wir für deine barrierefreie Website tun.

Neue Website oder bestehender Shop – wir prüfen, planen und setzen um. Ziel ist WCAG 2.1 Stufe AA, auf die die europäische Norm EN 301 549 verweist.

Onlineshop erstellen lassen
Schritt 1

Prüfen

Wir schauen uns deine bestehende Website oder deinen Shop an und zeigen, wo Barrieren stecken.

  • Kontraste, Schriftgrößen, Zoom
  • Bedienung nur mit Tastatur
  • Test mit Screenreader
  • Formulare und Bestellstrecke
Schritt 2

Umsetzen

Neue Website von Grund auf barrierearm – oder gezielte Korrekturen an deiner bestehenden Seite.

  • Farben und Typografie mit genug Kontrast
  • Saubere Überschriften und Strukturen
  • Alternativtexte und beschriftete Formulare
  • Fokus, Tastatur und Zoom
Schritt 3

Dokumentieren

Was du nach außen zeigen musst, bereiten wir verständlich auf.

  • Barrierefreiheitserklärung mit Feedback-Kontakt
  • Infos, wie dein Angebot die Anforderungen erfüllt
  • Einschulung: neue Inhalte barrierearm einpflegen

Eine Konformität im rechtlichen Sinn können wir nicht bescheinigen. Wir setzen die technischen Anforderungen nach bestem Wissen um und sagen dir offen, wo Grenzen liegen – etwa bei eingebundenen Fremd-Tools.

Für wen?

Für wen lohnt sich das? Pflicht oder freiwillig.

Manche müssen, viele sollten. Barrierearme Websites sind leichter zu bedienen – für ältere Menschen, am Handy in der Sonne oder mit nur einer freien Hand.

  1. 01

    Onlineshops

    Wer an Privatkunden verkauft und kein Kleinstunternehmen ist, fällt in der Regel unter das BaFG.

    meist Pflicht
  2. 02

    Buchung & Abos

    Online-Terminbuchung mit Vertragsabschluss, Mitgliedschaften, Abos, Tickets für Verbraucher.

    oft Pflicht
  3. 03

    Kleinstunternehmen

    Bei Dienstleistungen ausgenommen – barrierearm zu bauen ist trotzdem ein Plus und später kein Umbau.

    freiwillig
  4. 04

    Vereine & Info-Websites

    Keine Pflicht nach BaFG, aber gut lesbare Seiten erreichen schlicht mehr Menschen.

    empfohlen
Ablauf

Wie kommst du zur barrierefreien Website? Schritt für Schritt.

Wir starten mit einer ehrlichen Einschätzung und entscheiden gemeinsam, ob Anpassen oder Neubau sinnvoller ist.

  1. Erstgespräch

    Wir klären, ob und wie das BaFG dich betrifft und was deine Website heute kann.

  2. Prüfung

    Stichproben an den wichtigsten Seiten und Abläufen – mit Tastatur, Screenreader und Kontrastmessung.

  3. Entscheidung

    Du bekommst eine verständliche Liste: was sich anpassen lässt und wann ein Relaunch sinnvoller ist.

  4. Umsetzung

    Wir setzen um, testen erneut und erstellen die Barrierefreiheitserklärung.

  5. Dranbleiben

    Neue Inhalte brauchen Alternativtexte und Struktur – wir schulen dich ein oder übernehmen die Pflege.

Barrierefrei starten

Eine Website, die alle bedienen können.

Schick uns deine Website-Adresse – wir sagen dir ehrlich, wo Barrieren stecken und wie aufwendig die Umsetzung wird.

Oder ruf an: +43 676 3330302