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AGB'S
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Patrik Claus Dehner – Mr. Tschunsi Werbeagentur – Grafik & Branding, Webdesign, Textildruck Oberfeldstraße 83, 4800 Attnang-Puchheim, Österreich Telefon: +43 676/333 03 02 | E-Mail: office@mrtschunsi.com | Web: mrtschunsi.at Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG – keine Umsatzsteuer ausgewiesen § 1 Geltungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Patrik Claus Dehner, handelnd unter der Marke „Mr. Tschunsi" Werbeagentur für Grafik & Branding, Webdesign und Textildruck Oberfeldstraße 83, 4800 Attnang-Puchheim, Österreich Telefon: +43 676/333 03 02 | E-Mail: office@mrtschunsi.com | Web: mrtschunsi.at Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG – keine Umsatzsteuer ausgewiesen § 1 Geltungsbereich (1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Patrik Claus Dehner, handelnd unter der Marke „Mr. Tschunsi" (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (im Folgenden „Kunde") im Bereich Grafik & Branding, Webdesign sowie Textildruck (DTF-Druck). (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. (3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern; bei Verbrauchergeschäften gehen zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) vor. (4) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftragsinhalt offensichtlich rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, extremistische oder pornografische Inhalte betrifft, gegen die guten Sitten verstößt oder Rechte Dritter (insb. Urheber- oder Markenrechte) verletzt. § 2 Vertragsabschluss (1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. (2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Beginn der Leistungserbringung oder durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Die Annahme von Angeboten ist ausschließlich per E-Mail möglich; telefonische oder über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) erklärte Zusagen sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung per E-Mail. (3) Änderungs- und Sonderwünsche des Kunden nach Auftragsbestätigung bedürfen der Schriftform und können zu Mehrkosten sowie Terminverschiebungen führen. § 3 Leistungsumfang und Gestaltungsfreiheit (1) Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere: Grafikdesign & Branding, Webdesign/Websiteerstellung sowie Textildruck im DTF-Verfahren (Direct-to-Film). (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte Partnerbetriebe erbringen zu lassen oder an solche zu vermitteln. Bei vermittelten Leistungen kommt der Ausführungsvertrag direkt zwischen Kunde und Partnerbetrieb zustande; der Auftragnehmer haftet in diesem Fall nur für die sorgfältige Auswahl des Partnerbetriebs. (3) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. (4) Korrekturschleifen: Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind bei Grafik- und Webdesignleistungen 2 Korrekturschleifen inkludiert. Darüber hinausgehende Änderungsrunden werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz verrechnet. (5) Gestaltungsfreiheit: Im Rahmen des Briefings besteht für den Auftragnehmer künstlerische Gestaltungsfreiheit. Änderungswünsche, die über das Briefing bzw. die inkludierten Korrekturschleifen hinausgehen, sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten. § 4 Ideen, Konzepte und Angebote (Ideenschutz) (1) Im Rahmen von Angeboten, Beratungsgesprächen, Pitches oder Entwürfen präsentierte Ideen, Konzepte, Gestaltungsvorschläge, Strategien und Texte bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers – unabhängig davon, ob es in weiterer Folge zu einer Beauftragung kommt. (2) Der Kunde ist nicht berechtigt, solche Ideen oder Konzepte ohne Beauftragung des Auftragnehmers selbst umzusetzen oder durch Dritte (z. B. eine andere Agentur, einen Freelancer oder eigene Mitarbeiter) umsetzen zu lassen. (3) Verstößt der Kunde gegen Abs. 2, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Vergütung in Höhe des zuletzt gelegten Angebots als Schadenersatz zu verlangen, unbeschadet weiterer Ansprüche (insb. Unterlassung). Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich dieser Anspruch auf den tatsächlich nachgewiesenen Schaden. (4) Ausgenommen sind allgemein bekannte, branchenübliche oder vom Kunden selbst eingebrachte Ideen. § 5 Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde stellt alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Inhalte, Texte, Bilddaten, Logos und Zugangsdaten rechtzeitig und in verwendbarer Qualität zur Verfügung. (2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (insb. Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte Dritter) verantwortlich und stellt den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos. (3) Freigaben (z. B. Designentwürfe, Druckdaten, Website-Layouts) sind vom Kunden innerhalb der vereinbarten bzw. einer angemessenen Frist zu erteilen. Verzögerungen durch ausbleibende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können Termine verschieben. § 6 Preise, Zahlungsbedingungen und Auslagen (1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen. (2) Textildruck: Aufträge im Bereich Textildruck sind, sofern nicht anders vereinbart, zur Gänze im Voraus zu bezahlen (Vorauskasse). Die Produktion beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Die Vorauskasse berührt die gesetzlichen bzw. in § 14 geregelten Gewährleistungsrechte des Kunden nicht; diese bestehen unabhängig vom Zahlungszeitpunkt in vollem Umfang. (3) Grafik/Webdesign: Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % fällig, der Restbetrag bei Fertigstellung bzw. Lieferung. (4) Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. (5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahnspesen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verrechnen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. Ein bloßer Reklamationshinweis berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung ganz oder teilweise zurückzuhalten; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur im gesetzlich zwingenden Umfang, insbesondere bei berechtigten, unstrittigen Gewährleistungsansprüchen. (6) Aufrechnung: Der Kunde kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nicht für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt wurden, sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers (§ 6 Abs. 1 Z 8 KSchG). (7) Auslagen und Reisekosten: Nachweisliche Auslagen sind vom Kunden zu erstatten. Vor-Ort-Termine außerhalb von Attnang-Puchheim werden, sofern nicht anders vereinbart, mit dem amtlichen Kilometergeld (derzeit € 0,50/km) sowie Reisezeit mit € 60,00/Stunde verrechnet. § 7 Liefer- und Leistungsfristen (1) Angegebene Termine sind, sofern nicht ausdrücklich als „Fixtermin" vereinbart, unverbindliche Richtwerte. (2) Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Kunden (§ 5), höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände (z. B. Lieferengpässe bei Textilrohware) verlängern die Frist entsprechend. Bei Vorauskasse beginnt die Lieferfrist frühestens mit vollständigem Zahlungseingang. (3) Teillieferungen: Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist (z. B. bei umfangreicheren Bestellungen oder gestaffelter Fertigstellung). § 8 Eigentumsvorbehalt, Versand und Gefahrenübergang (1) Gelieferte Waren (insb. bedruckte Textilien) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. (2) Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden, sofern nicht anders vereinbart. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über; bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über (§ 7b KSchG). Dies gilt auch für Teillieferungen (§ 7 Abs. 3). (3) Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich zu dokumentieren und dem Auftragnehmer zu melden. § 9 Nutzungs- und Schutzrechte (1) Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Entwürfe, Designs, Grafiken und Websites bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. (2) Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erstellten Werken gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über und beschränken sich auf den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Arbeiten (Grafiken, Website-Screenshots, Druckmuster) zu Referenz- und Marketingzwecken (u. a. Portfolio, Social Media wie Instagram und TikTok) zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. (4) Rohdaten, Zwischenstände und Projektdateien (z. B. offene Grafikdateien) sind nicht automatisch Vertragsbestandteil und werden nur bei gesonderter Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung übergeben. (5) Urhebervermerk: Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf von ihm erstellten Websites einen dezenten Urhebervermerk samt Verlinkung (z. B. „Design: Mr. Tschunsi") anzubringen und auf Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. (6) Veränderungsverbot und Bearbeitung mittels Künstlicher Intelligenz: Gelieferte Entwürfe, Grafiken, Logos und Designs dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder verändert noch ganz oder teilweise nachgeahmt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung, Veränderung, Weiterentwicklung oder Neuerstellung abgeleiteter Werke mittels KI-Tools (z. B. Bildgenerierung, Upscaling, Stiltransfer) durch den Kunden oder Dritte sowie für das Training bzw. Fine-Tuning von KI-Modellen mit gelieferten Werken. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Verletzung der eingeräumten Nutzungsrechte dar und berechtigt den Auftragnehmer zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen. (7) KI-Einsatz durch den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Erstellungsprozess unterstützend KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen. Die Verantwortung für das Endergebnis und die vereinbarte Qualität verbleibt beim Auftragnehmer. (8) Vertragsstrafe (gegenüber Unternehmern): Bei schuldhaftem Verstoß gegen Abs. 6 ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der für das jeweilige Werk vereinbarten Vergütung zu zahlen; bei Verletzung des Urhebervermerks gem. Abs. 5 in Höhe von 100 %. Die Vertragsstrafe wird auf einen darüber hinausgehenden Schadenersatz angerechnet. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Schadenersatzregeln; das richterliche Mäßigungsrecht bleibt unberührt. (9) Belegmuster: Bei Druckaufträgen ab 20 Stück ist der Auftragnehmer berechtigt, 1 Belegexemplar unentgeltlich einzubehalten. Unabhängig davon dürfen Fotos der produzierten Arbeiten zu Referenzzwecken gem. Abs. 3 angefertigt werden. (10) Kundenbeigestelltes Material bei Probedrucken: Stellt der Kunde eigene Textilien für einen Probe- oder Musterdruck bereit, erfolgt dies auf Risiko des Kunden. Wird das beigestellte Textil dabei beschädigt oder unbrauchbar, besteht kein Ersatzanspruch, es sei denn, den Auftragnehmer trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. § 10 Fremdleistungen, Lizenzen Dritter und Service-Fee (1) Werden für die Leistungserbringung Leistungen oder Lizenzen Dritter benötigt (z. B. Schriftarten/Fonts, Stockfotos, Plugins, Themes, Hosting, Domains), werden diese Kosten – sofern nicht ausdrücklich im Angebot inkludiert – gesondert verrechnet bzw. laufen direkt auf den Kunden. (2) Für Leistungen Dritter gelten deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen; der Kunde ist zur Einhaltung verpflichtet. Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen, Preisanpassungen oder die Einstellung von Drittleistungen. (3) Lizenzen Dritter werden, soweit möglich und sinnvoll, direkt auf den Kunden ausgestellt bzw. übertragen. (4) Service-Fee: Vermittelt oder vergibt der Auftragnehmer Leistungen an Partnerbetriebe (§ 3 Abs. 2), ist er berechtigt, auf die Vergütung des Partnerbetriebs eine Service-Fee für Koordination und Abwicklung in Höhe von 30 % aufzuschlagen, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen. § 11 Website-Erstellung und Hosting (Onepage.io) (1) Websites werden, sofern nicht anders vereinbart, auf der Plattform des Drittanbieters Onepage.io erstellt und gehostet. Deren Nutzungsbedingungen und technische Rahmenbedingungen gelten ergänzend. (2) Verfügbarkeit: Eine ununterbrochene Verfügbarkeit (100 % Uptime) wird nicht geschuldet. Wartungsfenster, Updates sowie Ausfälle oder Leistungsänderungen des Plattformbetreibers hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. (3) Plattformbindung: Die erstellte Website ist technisch an die Plattform Onepage.io gebunden. Ein Export, eine Migration oder eine lauffähige Übertragung in andere Systeme (z. B. WordPress, Webflow) ist nicht geschuldet und nur nach gesonderter Beauftragung gegen Vergütung möglich. (4) Preisanpassung: Erhöhen sich die Plattform-, Lizenz- oder Hostingkosten des Drittanbieters, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Erhöhung bei laufenden Verträgen mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat an den Kunden weiterzugeben. Dem Kunden steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu. (5) Vertragsende: Mit Beendigung des Hosting-Vertrags wird die Website offline gestellt. Die Herausgabe der Inhalte (Texte, Bilder) erfolgt auf Wunsch gegen Aufwandsvergütung; ein Anspruch auf Übertragung der lauffähigen Website besteht nicht (Abs. 3). (6) Domains: Domains werden auf den Kunden registriert bzw. treuhändisch für diesen verwaltet und bleiben wirtschaftlich dem Kunden zugeordnet. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle. § 12 Rechtliche Website-Inhalte und Barrierefreiheit (1) Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Website-Inhalte – insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise und wettbewerbsrechtliche Aussagen – liegt beim Kunden als Betreiber. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung; allenfalls bereitgestellte Muster oder Generator-Texte sind ohne Gewähr. (2) Die Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenverarbeitung auf der Website obliegt dem Kunden als datenschutzrechtlich Verantwortlichem. (3) Barrierefreiheit: Ob und in welchem Umfang die Website den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) unterliegt, hat der Kunde selbst zu beurteilen. Eine barrierefreie Umsetzung ist nur bei ausdrücklicher, gesonderter Beauftragung geschuldet. § 13 Datenspeicherung und Datensicherung (1) Projekt- und Kundendaten werden in Google Workspace gespeichert (DSGVO-konform; ein allfälliger Drittlandtransfer erfolgt auf Grundlage geeigneter Garantien gem. Art. 44 ff DSGVO). (2) Projektdaten werden für 12 Monate nach Projektabschluss aufbewahrt; danach ist der Auftragnehmer zur Löschung berechtigt. Ein Anspruch auf längere Aufbewahrung besteht nicht; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. (3) Der Kunde ist verpflichtet, eine dem Stand der Technik entsprechende eigene Datensicherung zu unterhalten. Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; insbesondere nicht für Schäden, die durch Verletzung der Datensicherungspflicht des Kunden entstehen. (4) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Formulardaten gehosteter Websites), wird auf Wunsch ein Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO abgeschlossen. § 14 Gewährleistung und Abnahme (1) Der Auftragnehmer haftet für die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zahlung im Voraus, in Teilbeträgen oder nach Lieferung erfolgt (siehe § 6). (2) Textildruck: Geringfügige Abweichungen in Farbe, Positionierung oder Größe innerhalb branchenüblicher Toleranzen (insb. durch Material, Gewebeeigenschaften, Kalibrierung oder Bildschirmdarstellung) stellen keinen Mangel dar. Vor Serienproduktion kann auf Wunsch des Kunden ein kostenpflichtiges Probemuster erstellt werden (siehe auch § 9 Abs. 10). Geringfügige Farbabweichungen einer Nachbestellung gegenüber der Erstlieferung sind produktionsbedingt möglich und stellen ebenfalls keinen Mangel dar. (3) Grafik/Webdesign: Nach Fertigstellung wird die Leistung dem Kunden zur Abnahme bereitgestellt. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, schriftlich zu rügen; der Auftragnehmer erhält zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung. Gegenüber Unternehmern gilt die Leistung als vertragsgemäß abgenommen, wenn innerhalb dieser Frist keine Rüge erfolgt. (4) Verjährung (Unternehmer): Gegenüber Unternehmern verjähren Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, ausgenommen Personenschäden, in 12 Monaten ab Übergabe bzw. Abnahme. (5) Bei Verbrauchergeschäften bleiben die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (ABGB bzw. Verbrauchergewährleistungsgesetz, VGG) unberührt; diese betragen für neu hergestellte Waren grundsätzlich 2 Jahre ab Übergabe und werden durch eine Vorauskasse (§ 6 Abs. 2) nicht verkürzt oder eingeschränkt. (6) Untersuchungs- und Rügepflicht bei Warenlieferungen (Unternehmer): Gegenüber Unternehmern gilt für Warenlieferungen (insb. Textildruck) ergänzend § 377 UGB: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind binnen 5 Werktagen ab Erhalt, nicht sofort erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, jeweils schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt; Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen des betreffenden Mangels sind in diesem Fall ausgeschlossen. (7) Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge behebt der Auftragnehmer nach eigener Wahl den Mangel (Nachbesserung) oder liefert mangelfreie Ware nach (Ersatzlieferung). Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Preisminderung, Schadenersatz, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit den Auftragnehmer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft; § 16 bleibt im Übrigen unberührt. (8) Verbraucher: Abs. 6 und 7 gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Für sie bleibt es bei den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gem. Abs. 5; eine Untersuchungs- und Rügepflicht mit Genehmigungsfiktion besteht für Verbraucher nicht. § 15 Pflege, Nutzung und Ausschluss der Gewährleistung bei unsachgemäßer Verwendung (1) Für Schäden oder Qualitätsminderungen, die nach der Übergabe der Ware durch unsachgemäße Behandlung, außergewöhnliche Beanspruchung oder äußere Einflüsse entstehen, wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere für: Nichtbeachtung der mitgelieferten Pflege- und Waschanleitung, unsachgemäßes Waschen, Trocknen, Bügeln oder Reinigen, mechanische Beschädigungen (z. B. Abkratzen, Abschneiden, mutwilliges Ablösen oder Beschädigen des Drucks, gewaltsames Aufreißen von Reißverschlüssen oder Nähten), Beschädigungen durch Schweißarbeiten, Funkenflug, Hitze, offenes Feuer oder ähnliche thermische Einwirkungen, Schäden durch Chemikalien, Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Öle, Farben, Reinigungsmittel oder vergleichbare Stoffe, Schäden durch außergewöhnliche berufliche oder industrielle Belastungen (z. B. Arbeiten mit Salz, Sole oder vergleichbaren korrosiven Stoffen), normalen Verschleiß sowie Schäden infolge unsachgemäßer Lagerung oder Verwendung. (2) Ebenso stellen Verfärbungen oder dauerhaft verbleibende Flecken, die durch Schweiß, Deodorants, Körperpflegeprodukte, Chemikalien oder andere vom Kunden verursachte äußere Einwirkungen entstehen und sich trotz ordnungsgemäßer Reinigung nicht mehr entfernen lassen, keinen Mangel der gelieferten Ware dar. (3) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden oder vom Auftragnehmer zu vertreten sind. Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. § 16 Haftung (1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. (2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist der Höhe nach in jedem Fall auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Auftrags beschränkt. (3) Für Inhalte, Funktionen oder Ausfälle von Fremdsystemen (z. B. Hosting-Provider, externe Plugins, Zahlungsdienstleister) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. (4) Für vermittelte bzw. an Partnerbetriebe vergebene Leistungen (§ 3 Abs. 2) haftet der Auftragnehmer, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des Partnerbetriebs, nicht jedoch für dessen Ausführung. (5) Kundenbeigestelltes Material: Für vom Kunden beigestelltes Textilmaterial (Eigenmaterial) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden, die durch die Materialbeschaffenheit (z. B. Gewebeart, Vorbehandlung, Qualität) entstehen. Für Farbechtheit und Haltbarkeit bei nicht handelsüblichen bzw. nicht ausdrücklich freigegebenen Textilien wird keine Gewähr übernommen. Ergänzend gelten § 9 Abs. 10 und § 15. (6) Marken- und Wettbewerbsrecht: Der Auftragnehmer haftet nicht für die marken-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe (insb. Logos, Namen, Slogans). Entsprechende Recherchen und Prüfungen (z. B. Markenrecherche) obliegen dem Kunden bzw. sind gesondert durch Fachleute zu beauftragen. (7) Kein Erfolgsversprechen: Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder messbaren Erfolg (z. B. Suchmaschinen-Rankings, Reichweiten, Conversion- oder Umsatzziele). § 17 Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG) (1) Verbrauchern steht bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen gem. § 11 FAGG zu. (2) Kein Rücktrittsrecht besteht gem. § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Individuell bedruckte Textilien (DTF-Druck nach Kundenvorgabe) fallen darunter. (3) Bei Dienstleistungen (z. B. Grafik, Webdesign) erlischt das Rücktrittsrecht vorzeitig, wenn der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt und der Verbraucher bestätigt hat, dass er dadurch bei vollständiger Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert (§§ 10, 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). (4) Näheres regelt die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular auf mrtschunsi.at bzw. im jeweiligen Angebot. § 18 Stornierung und Rücktritt (1) Storniert der Kunde einen bereits beauftragten Auftrag vor Produktionsbeginn, sind die bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen, insbesondere für bereits erstellte Druckvorlagen bzw. Layouts sowie bereits bestelltes oder zugeschnittenes Textilmaterial. (2) Storniert der Kunde nach Produktionsbeginn (z. B. bereits begonnener Druckvorgang bei Textildruck), ist der volle Auftragswert zu vergüten; eine bereits geleistete Vorauskasse oder Anzahlung wird in diesem Fall nicht rückerstattet. Eine Stornierung ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. (3) Zwingende Verbraucherrechte (§ 17) bleiben unberührt. § 19 Druckdaten und Freigaben (1) Der Kunde ist für die Prüfung und Freigabe von Druckdaten, Layouts und Korrekturabzügen verantwortlich. Mit erteilter Freigabe erlischt der Einwand gegen Inhalt, Layout und Farbgestaltung, soweit dieser bereits in der Vorlage erkennbar war; mit Abnahme übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. (2) Nach Freigabe entstehende Änderungswünsche gelten als neuer, gesondert zu vergütender Auftrag. § 20 Datenschutz und Kommunikation (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung und gemäß den Bestimmungen der DSGVO. (2) Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf mrtschunsi.at zu entnehmen. (3) Kommunikation zur Auftragsabwicklung: Kommunikation im Rahmen laufender Aufträge (z. B. Terminabstimmung, Rückfragen, Status-Updates) kann neben E-Mail auch telefonisch, per WhatsApp oder über andere Messenger-Dienste erfolgen. § 2 Abs. 2 (E-Mail als alleinige Form der verbindlichen Angebotsannahme) bleibt davon unberührt. (4) Direktwerbung per E-Mail, WhatsApp und Social Media: Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bestandskunden im Rahmen der Bestandskundenausnahme (§ 174 TKG 2021) per E-Mail, WhatsApp oder über die Social-Media-Kanäle des Auftragnehmers (u. a. Instagram, TikTok) über eigene ähnliche Produkte und Leistungen zu informieren, sofern der Kunde bei Erhebung seiner Kontaktdaten klar und deutlich auf sein jederzeitiges, kostenloses Widerspruchsrecht hingewiesen wurde, dieses nicht ausgeübt hat und bei jeder Zusendung erneut die Möglichkeit zum Widerspruch erhält. (5) Werbeanrufe: Telefonanrufe zu Werbezwecken bedürfen stets der vorherigen, ausdrücklichen Einwilligung des Kunden (§ 174 Abs. 1 TKG 2021); eine Bestandskundenausnahme besteht hierfür, anders als bei elektronischer Post gem. Abs. 4, nicht. Ohne gesonderte Einwilligung erfolgen Telefonate ausschließlich im Rahmen bestehender Aufträge (Abs. 3). (6) Die Verwendung von Referenzarbeiten auf den Social-Media-Kanälen des Auftragnehmers zu Portfolio- und Marketingzwecken richtet sich nach § 9 Abs. 3. § 21 Geheimhaltung Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. § 22 Laufende Leistungen (Hosting/Wartung) (1) Sofern Website-Hosting, Wartung oder Betreuung als laufende Leistung vereinbart wird, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, sofern im jeweiligen Angebot nicht anders geregelt. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann danach von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. (2) Wartungs-, Pflege- oder Update-Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. § 23 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame Regelung. § 24 Schlussbestimmungen (1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Als Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. (3) Stand: August 2026 Hinweis: Dieser Entwurf dient als Ausgangsbasis und ersetzt keine rechtliche Beratung. Vor Verwendung von Rechtsanwalt bzw. WKO-Rechtsberatung prüfen lassen, insb. KSchG/FAGG-Konformität bei Verbrauchern sowie Wirksamkeit der Ideenschutz-, Vertragsstrafen-, KI- und Haftungsklauseln.